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ERINNERUNG, ab dem 1. Februar 2025 sind Verstöße gegen die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für Hunde als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro sanktioniert!!!
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An dieser Stelle diesbezüglich nochmal das Wichtigste in Kürze aus der Hundehalteverordnung:
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-Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ab acht Wochen mittels Mikrochip-Transponder
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-Anzeigepflicht beim Ordnungsamt ZUSÄTZLICH ZUR STEUERRECHTLICHEN ANMELDUNG
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-Halsband oder Geschirr mit dem Vor- und Zunamen sowie der gegenwärtigen Anschrift des Halters
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